Reiseversicherung - Arbeiten, wo andere Urlaub machen

Homeoffice im Ausland: Workation macht es möglich. Der Trend, dort zu arbeiten (»Work«) wo andere Urlaub machen(»Vacation«), ist im Kommen. Das klingt vielversprechend. Dennoch ist einiges zu beachten. Auch wenn der Arbeitgeber generell Homeoffice ...

 

... anbietet, sollte vorab unbedingt geklärt werden, ob das auch fürs Ausland gilt und eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag geschlossen werden muss. Hier werden Aspekte wie Arbeitszeit, Erreichbarkeit vor Ort, die zeitliche Befristung sowie steuerliche und Sozialversicherungs-Fragen festgelegt. Zudem sollte geklärt werden, ob alle technischen Voraussetzungen für die Arbeit aus der Ferne gegeben sind.

Wer sich dazu entschließt, das Homeoffice vorübergehend ins EU-Ausland zu verlagern, sollte dies nicht für länger als drei Monate planen – denn dann werden Sozialversicherungsabgaben im Tätigkeitsland fällig, ab 183 Tagen sind zudem Steuern zu entrichten. Wer außerhalb der EU arbeiten will, muss sich rechtzeitig über benötigte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen informieren und diese beantragen. All dies liegt in der Sorgfaltspflicht des Arbeitnehmers.

Workation gilt als Entsendung 

Seit 2021 sehen die Sozialversicherungsträger eine Workation im Ausland als Entsendung, womit gewährleistet ist, dass man auch während des Auslandsaufenthaltes sozialversichert ist. Wenn der Ernstfall eintritt und man sich an seinem Arbeitsplatz im EU-Ausland verletzt, muss man über eine entsprechende Arbeitgeber-Bestätigung glaubhaft machen, dass etwa die Finca mit Pool Arbeitsplatz und  nicht Ferienunterkunft ist. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet  nämlich nur, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Wird man während des Auslands-Einsatzes innerhalb der EU krank, hat man als Versicherter der gesetzlichen Krankenkassen bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. 

Private Auslandskrankenversicherung abschließen 

Der zusätzliche Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist dennoch auch für eine EU-Workation empfehlenswert: Sie übernimmt im  Krankheitsfall den Krankenrücktransport nach Deutschland, was die gesetzlichen Versicherungen nicht tun. Bei Abschluss sollte man darauf achten, dass der »medizinisch sinnvolle« Rücktransport versichert ist und nicht nur der »medizinisch notwendige«. Darüber hinaus werden auch sonstige Kosten in voller Höhe übernommen, während die gesetzlichen Kassen häufig nur Kosten von festgelegten Vertragsärzten bis zu einem bestimmten Satz erstatten. Wichtig ist auch zu prüfen, wie lange die abgesicherte Gesamtreisedauer ist. Besprechen Sie diese Themen gründlich mit Ihrem Makler.

Quelle: ERGO Reiseversicherung 

Kontakt

AHC Assekuranzmakler
Hagemann und Charles GmbH
Sachsenring 43-47
50677 Köln

Tel.: +49 221/ 33 604-15
Fax: +49 221/ 33 604-44

E-Mail: info@ahc-mibeg.de

 

CHARTA AG
Gründungsmitglied

Neuigkeiten