Lizenzverlustversicherung

- Fallschirm für gesundheitlich abstürzende Besatzungsmitglieder -

Weltweit ist die Lizenzverlustversicherung ein fester Begriff für die Pilotenschaft. Sie ist unerlässlicher Bestandteil der persönlichen Absicherung finanzieller Folgen einer Fluguntauglichkeit.

Vom Grundsatz her leisten die Versicherer, wenn die versicherte Person durch Unfall, Krankheit oder Kräfteverfall flugdienstuntauglich wird und ihren Beruf zeitweise oder dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

Gerne beraten wir Sie zur klassischen Summen-LoL als auch zur FU-Rentenabsicherung

Hier können Sie unser Antragsformular herunterladen.

Weitere Informationen senden wir Ihnen auf Anfrage gerne per Mail zu. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit und gerne zur Verfügung.

Kontakt

AHC Assekuranzmakler
Hagemann und Charles GmbH
Sachsenring 43-47
50677 Köln

Tel.: +49 221/ 33 604-15
Fax: +49 221/ 33 604-44

E-Mail: info@ahc-mibeg.de

 

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