Private Altersvorsorge

In der 3. Schicht finden sich alle übrigen Vorsorge- und Absicherungsprodukte wieder, die zum privaten Vermögensaufbau  gedacht sind. Zur dritten Schicht gehören also die Lebensversicherungen, die nicht der 1. oder 2. Schicht angehören.

Grundsätzlich werden die Produkte der 3. Schicht nicht speziell gefördert. Auch werden die Beiträge aus dem vorhandenen Nettolohn und/oder dem Privatvermögen entrichtet. Im Gegenzug werden die Leistungen aber i.d.R. ermäßigt besteuert. Im Falle einer privaten Rentenversicherung  etwa mit dem Ertragsanteil: Hier wird nur ein (fiktiver) Teil der Rentenleistungen der individuellen Besteuerung unterworfen (§22 EStG).

Wichtig: Alte Lebensversicherungsverträge unterliegen einem Bestandsschutz. Sofern Sie eine klassische Kapitallebensversicherung vor 2005 abgeschlossen haben, bleibt die Auszahlung auch in Zukunft steuerfrei. Gerade vor einer evtl. Kündigung eines solchen Vertrages sollte dies berücksichtigt werden.

Diese „ungeförderte Variante“ der Altersvorsorge hat jedoch  auch Vorteile, da die jeweiligen Anbieter die Produkte mittlerweile sehr flexibel gestalten und sich die Verträge frei an Ihre aktuelle Lebenssituation und Ihre Wünsche anpassen können.

Fazit: Die 3. Schicht und damit die Kapitalanlagen, die der Ergänzung der Altersvorsorge dienen, sind i.d.R. deutlich flexibler als die Varianten der 1. und 2. Schicht. Auch fallen nahezu alle Risikoversicherungen unter diese Rubrik. Welche Anlageform innerhalb der 3. Schicht jedoch für Sie die richtige ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Und natürlich helfen wir Ihnen auch gerne persönlich.

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